Vorwort
Ministerialrat Gregor Kirch / Regierungsdirektor a.D. Roland Schiefer / Regierungsrätin Christine Witt
Die Abgabenordnung enthält den allgemeinen Teil des Steuerrechts. Sie fasst die Vorschriften zusammen, die – vorbehaltlich spezieller Regelungen in den einzelnen Steuergesetzen – für alle Steuerarten gelten. Dazu gehören das Steuerverfahrensrecht einschließlich der Vorschriften über die Änderung von Steuerbescheiden, über die Außenprüfung und über das Rechtsbehelfsverfahren, ferner das Steuerschuldrecht, das z.B. die Vorschriften über die Entstehung und das Erlöschen von Steueransprüchen sowie über die steuerbegünstigten Zwecke umfasst sowie schließlich das Steuerstrafrecht.
Die Reform des allgemeinen Steuerrechts im Jahre 1976 verfolgte das Ziel, die damals zu verzeichnende Rechtszersplitterung zu beseitigen und die Abgabenordnung wieder zu einem umfassenden Mantelgesetz zu machen. Seitdem ist die Abgabenordnung 160-mal geändert worden, zu ihrer Ergänzung sind zwölf